Das sächsische Kabinett hat eine geänderte Fassung der Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.21 beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt Montag, den 13.12.21 in Kraft und gilt bis zum 9. Januar 2022. Für uns als Sportverein gilt nach wie vor:
- Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung, ein Spielbetrieb kann dabei ohne Zuschauer stattfinden.
- Rehasport und medizinischer Sport bleiben möglich (Nachweis der medizinischen Verordnung muss beim Verein vorliegen).
Wir werden an dieser Stelle fortlaufend aktuelle Informationen zum Thema Corona und Sportverein bereitstellen.